Bauamt Lichtenberg-Hohenschönhausen

Bauantrag - Baugenehmigung - Tiefbau - Straßenbau

Das Bauamt Lichtenberg-Hohenschönhausen ist eine öffentlich rechtliche Körperschaft vom Land Berlin, das sich mit Bauangelegenheiten beschäftigt.

Bauamt Lichtenberg-Hohenschönhausen

Vom Bauamt zu unterscheiden ist die Bauaufsichtsbehörde, auch Bauordnungsamt, Baugenehmigungsbehörde, Baurechtsamt, Bauaufsichtsamt oder veraltet Baupolizei genannt, die sich mit hoheitlichen Aufgaben des Baurechts befasst.

Dienstleistungen Bauamt Lichtenberg-Hohenschönhausen

  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Allgemeine Ordnungsaufgaben (Gefahrenabwehr)
  • Anordnung von Mängelbeseitigungsverfahren
  • Bauaktenarchiv / Bauakteneinsicht
  • Bauberatung
  • Bau- bzw. Genehmigungsfreistellungen
  • Baugenehmigungen
  • Baulasten
  • Schornsteinfegerwesen
  • Vorbescheid / Planungsrechtlicher Bescheid
  • Wohnungsaufsicht
  • ANZEIGE

    Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde

    Über die genaueren Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde können Sie sich weiter unten auf dieser Seite informieren.

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    Adresse

    Alt-Friedrichsfelde 60
    10315 Berlin Lichtenberg

    Kontakt

    030/9029 6422 0
    E-Mail »

    Anfahrt

    U-Bahn U5
    Bus 108

    Map / Stadtplan

    Stadtplan
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    Besucher Information Bauamt Lichtenberg-Hohenschönhausen

    Öffnungszeiten
    Montag Termine nach Vereinbarung
    Dienstag 09:00 - 12:00
    Mittwoch Termine nach Vereinbarung
    Donnerstag 15:00 - 18:00
    Freitag Termine nach Vereinbarung
    Samstag Geschlossen
    Sonntag Geschlossen

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    Allgemeine Bauamt Aufgaben

    Das Bauamt übernimmt als fiskalische Tätigkeit in unterschiedlicher Differenzierung die eigene Bautätigkeit der jeweiligen Körperschaft, also z. B. den Hochbau (Schulen, Verwaltungsgebäude) oder den Tiefbau (Straßenbau, Kanalbau). Überdies werden dort mit der Berechnung und Festsetzung von Erschließungs- oder Kanalanschlußbeiträgen oftmals auch die Kosten solcher Maßnahmen auf die Beteiligten verteilt.

    Bauaufsichtsbehörde

    Vom Bauamt und Bauaufsichtsbehörde zu unterscheiden sind andere öffentliche Baubehörden wie Straßenbauämter, Wasserwirtschaftsämter, Staatliche Hochbauämter, Autobahndirektionen usw. die im Wesentlichen staatliche Baumaßnahmen in ihrem Bereich durchführen. Ihnen obliegt als Fachbehörden aber auch die Beratung anderer Behörden in fachlichen Angelegenheiten sowie vielfach die Erteilung spezieller Genehmigungen wie z.B. Sondernutzungserlaubnisse, Ausnahmen von Anbauverboten oder wasserrechtliche Erlaubnisse.

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