Einwohnermeldeamt Berlin - Wohnsitz abmelden

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Erläuterung und Voraussetzungen zum abmelden eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt Berlin - Wohnsitz abmelden.

Das Meldewesen umfasst die Pflicht der Bürger, die eine Wohnung haben, sich bei der Meldebehörde in ihren Berliner Bezirk anzumelden, umzumelden und unter bestimmten Umständen abzumelden.

Berliner Einwohnermeldeämter zum Wohnsitz abmelden

Einwohnermeldeamt Berlin - Wohnsitz abmelden - Voraussetzung

Sie müssen sich bein Einwohnermeldeamt Berlin (Bezirk) nur bei einem Wegzug ins Ausland abmelden.

Dazu müssen Sie aus dem Berliner Wohnsitz ausziehen und nicht wieder in Deutschland einziehen. Befristete Auslandsaufenthalte bedingen keine Abmeldung.

Termin

Wer den Wohnsitz wechselt, muss das beim Einwohnermeldeamt Berlin melden. Das kann schriftlich erfolgen. Laden Sie sich dazu die von uns bereitgestllten Formulare herunter und schicken diese zum Einwohnermeldeamt in Wohnortnähe.

Es kommt vor, das es kurzfristig keine freien Termine gibt. Dabei muss man aber nicht ins Schwitzen geraten, wenn der vereinbarte Termin erst einen Monat nach Umzug stattfindet. Was zählt, ist das Datum der Terminvereinbarung. Haben Sie das pünktlich erledigt, können Sie sich entspannt zurücklehnen.

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Einwohnermeldeamt im Bürgeramt

Das Einwohnermeldeamt ist eine bezirkliche Behörde, die sich als Meldestelle mit der im Meldewesen verankerten Meldepflicht befasst. Die Meldestellen sind mit den Bürgeramt des Bezirks verknüpft. Das Melderegister wird im zentralen Einwohnermeldeamt in Berlin geführt. Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Melderecht.

Es gibt über 40 Einwohnermeldeämter in den Bezirken die im gesamten Stadtgebiet verteilt sind. Das persönliches Erscheinen ist beim ummelden eines Wohnsitz Pflicht. Sie können sich vor Ort beim Einwohnermeldeamt im Bezirk abmelden oder sich durch eine andere Person vertreten lassen. Dafür müssen Sie der anderen Person eine Vollmacht und das ausgefüllte Abmelde-Formular mitgeben.

Meldeamt - Wohnsitz melden

Das Meldeamt führt die Melderegister, deren Daten bilden die Grundlage für verschiedenste Verwaltungsverfahren der Kommunen, der Länder und des Bundes, aber auch für Auskünfte an Privatpersonen sowie die Wirtschaft.

Das Meldewesen ist das "informationelle Rückrad" einer modernen, bürgerorientierten Verwaltung.

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Anmeldung / Abmeldung / Ummeldung des Wohnsitzes - Meldepflicht

Das Meldewesen umfasst die Pflicht der Bürger, die eine Wohnung haben, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Berlin (Bezirk) anzumelden.

Die Abmeldung muss bis 14 Tage nach dem Auszug vorgenommen werden. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung.

Achtung! Wer der Meldepflicht nicht fristgerecht nachkommt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro rechnen.

Aufgaben der Meldeämter

  • Wohnsitz anmelden
  • Wohnsitz ummelden
  • Wohnsitz abmelden
  • Melderegister Auskunft
  • Was müssen Sie mitbringen?

    Zum Termin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

    Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen finden Sie unter Erläuterung zur Wohnsitz Abmeldung beim Einwohnermeldeamt in Berlin (auf dieser Seite).

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    Formulare

    Um lange Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir die vom Berlinstadtservice.de bereitgestellten Formulare ausszufüllen und an das für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt entweder per Post oder per E-Mail zu senden.

    [ Ämter und Behörden ]


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    Formular - Wohnsitz abmelden

    Formular zur Wohnsitz Abmeldung in Berlin

    Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Einwohnermeldeamt (Wohnortnähe) senden.

    Antrag - Formular - Bescheinigung

    Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Wohnungsamt (Wohnortnähe) senden


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    Erläuterung zur Wohnsitz Abmeldung in Berlin

    Die Abmelden des Wohnorts ist nur noch selten nötig

    Wer in Deutschland wohnt, muss seinen Wohnort bei dem hierfür zuständigen Meldeamt anmelden.

    Eine Wohnsitz-Abmeldung verläuft seit dem 01. Juni 2004 vereinfacht. Mittlerweile müssen Sie Ihren Wohnort lediglich dann beim bisher zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden, wenn Sie ins Ausland ziehen oder aus einer Nebenwohnung zurück in die Hauptwohnung wechseln. Ziehen Sie hingegen innerhalb von Deutschland mit Ihrem Hauptwohnsitz um, ist die Anmeldung am neuen Wohnort ausreichend. Das neue Einwohnermeldeamt informiert dann das bisher zuständige Bürgeramt direkt, so dass eine gesonderte Abmeldung durch Sie nicht mehr nötig ist.

    Das Bearbeiten ist in der Regel gebührenfrei und bedarf auch keiner Bestätigung des Vermieters mehr.

    Formular zur Wohnsitz-Abmeldung

    Die meisten Einwohnermeldeämter stellen ihren Bürgern mittlerweile Online-Formulare zur Wohnort-Abmeldung zur Verfügung, die meist schon am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden können. Bei einigen Meldebehörden ist es sogar möglich, den Wohnort mit einem formlosen Schreiben abzumelden. Wiederum andere Einwohnermeldeämter ziehen es vor, wenn der Bürger persönlich erscheint und die Daten zur Abmeldung direkt in den PC eingegeben werden können. In diesem Fall muss derjenige, der seinen Wohnsitz abmelden möchte, nur noch eine Unterschrift leisten.

    Unterlagen per Post einreichen

    Nicht jedes Einwohnermeldeamt erwartet für die Wohnsitz-Abmeldung eine persönliche Vorsprache. Manchmal können Sie Ihre Meldeunterlagen auch per Post einreichen, wobei eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses beigelegt werden muss.

    Notwendige Unterlagen zum Abmelden beim Einwohnermeldeamt

    ● Personalausweis(e) der anzumeldenden Person(en)

    ● Eventuell Abmeldeformular

    Wohnsitz anmelden durch Vertreter

    Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, die Anmeldung persönlich vorzunehmen, können Sie auch einen Vertreter schicken. Dieser benötigt allerdings zusätzlich zu den oben aufgeführten Originalunterlagen eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.

    Das Meldeformular muss allerdings persönlich von Ihnen unterzeichnet werden. Die Vertretung gilt also nur für die Einreichung der Meldeunterlagen, nicht aber für die Abmeldung selbst. Eine Ausnahme hiervon stellt das Abmelden einer Familie dar. Hier genügt es, wenn ein Familienoberhaupt die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt durchführt.

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