Finanzamt Berlin für Fahndung und Strafsachen
Örtliche Behörde der Finanzverwaltung
Das Finanzamt Berlin für Fahndung und Strafsachen befindet sich im Ortsteil Tempelhof.
Geltungsbereich Finanzamt Berlin für Fahndung und Strafsache
Das Finanzamt Berlin für Fahndung und Strafsachen ist örtlich zuständig für die Besteuerung der unbeschränkt steuerpflicht natürlichen Personen und Personenvereinigungen hinsichtlich der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Bürgerservice
Das Finanzamt in Berlin Tempelhof. Nutzen Sie den Bürgerservice und vereinbaren Sie zur Beratung einen Termin.
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Adresse
Ullsteinstraße 66
12109 Berlin Tempelhof
Kontakt
Telefon 030/9024 3264 9
Telefax 030/9024 3290 0
E-Mail »
Anfahrt
U-Bahn U6
Bus 170
Besucher Informationen Finanzamt Berlin für Fahndung und Strafsachen
Öffnungszeiten | |
---|---|
Montag | 09:00 - 15:00 |
Dienstag | 09:00 - 15:00 |
Mittwoch | 09:00 - 15:00 |
Donnerstag | 09:00 - 15:00 |
Freitag | 09:00 - 14:00 |
Samstag | Geschlossen |
Sonntag | Geschlossen |
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Das Finanzamt Berlin für Fahndung und Strafsachen ist örtlich zuständig für die Besteuerung der unbeschränkt steuerpflicht natürlichen Personen und Personenvereinigungen hinsichtlich der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.
Das Amt ist eine Berliner Behörde der Finanzverwaltung und ist der Senatsverwaltung der Finanzen unterstellt. Oberste Behörde ist das Bundesministerium der Finanzen (auch Bundesfinanzministerium oder kurz BMF).
Berliner Finanzbehörde
Das Finanzamt Berlin für Fahndung und Strafsachen befindet sich im Ortsteil Tempelhof.
Aufgaben Finanzamt Berlin für Fahndung und Strafsachen
Aufgabe der Finanzbehörde für Fahndung und Strafsachen ist die Verwaltung der Steuern.
Die interne Organisation vom Finanzamt wird durch die Geschäftsordnung für die Finanzämter geregelt.
Zuständigkeit der Finanzamt-Behörde
Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Steuererklärung:
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Zahlungsmöglichkeiten
Am Finanzamt kann nur mit Girocard bezahlt werden.
Finanzamt Berlin für Fahndung und Strafsachen
- 1138
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Finanz-Behörden
Steuerhilfe
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Bankverbindungen Finanzamt
BLZ 100 500 00
Konto Nr. 6 600 046 463
IBAN: DE94100500006600046463
BIC: BELADEBEXXX
BLZ 100 100 10
Konto Nr. 691 555 100
IBAN: DE09100100100691555100
BIC: PBNKDEFFXXX
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Einkommensteuererklärung (Mantelbogen)
Den Mantelbogen müssen alle unbeschränkt Steuerpflichtigen abgeben.
Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Wenn zu erwarten ist, dass Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil die gesamten Einkünfte des Jahres unter dem Grundfreibetrag liegen werden, können Sie durch eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung auch Kapitaleinkünfte von der Abgeltungsteuer freistellen lassen, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen.
Gewerbesteuererklärung
Wenn Sie als Selbstständiger gewerblich tätig sind, müssen Sie eine Gewerbesteuererklärung abgeben.
Ob Sie zusätzlich eine Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung einreichen müssen, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Einzelunternehmer sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Umsatzsteuererklärung
Wenn Sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielen, sind Sie auch Unternehmer aus umsatzsteuerlicher Sicht.
Sie sind daher zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet.
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