Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland

Bundesregierung - Ministerium - Regierungsgebäude

Das Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland befindet sich im Berliner Regierungsviertel in Berlin Mitte.

Das Gebäude des AA steht am Werdeschen Markt gegenüber dem Berliner Stadtschloß und dem ehemaligen Staatsratsgebäude der DDR.

Der Name Auswärtiges Amt ist seit dem Deutschen Kaiserreich unverändert und der traditionelle Name für das deutsche Außenministerium.

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland

Bundesministerium - Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland

Das Bundesministerium auch Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland, ist eine Verwaltungseinrichtung des Bundes.

Die Leitung eines Bundesministeriums hat ein Bundesminister (auch Bundesminister des Auswärtigen oder Außenminister genannt). Er ist zugleich Mitglied der Bundesregierung.

Der Dienstsitz der einzelnen Bundesministerien ist zweigeteilt.

Sitz der Ministerien ist einmal in Berlin und zum anderen in Bonn.

Behörde Auswärtiges Amt

Das Auswärtiges Amt (kurz: AA) ist die oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland.

Zuständigkeit

Das Bundesministerium ist zuständig für die deutsche Außen- sowie Europapolitik.

Besucher im Auswärtiges Amt

Einmal im Jahr öffnen das Auswärtiges Amt zum Tag der offnen Tür ihre Pforten. Besucher können sich informieren und einen Einblick in die Räumlichkeiten machen.

[ Die Bundesregierung in Berlin ]

Adresse
Werderscher Markt 1
10117 Berlin Mitte

Kontakt
030/1817 0
E-Mail »

Anfahrt
U-Bahn U2, U6
Bus 147

Map / Stadtplan
Stadtplan

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Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.

Innerhalb der vom Bundeskanzler gesetzten Richtlinien leitet jeder Bundesminister sein Ressort in eigener Verantwortung.

Zu dem Ressort gehört das Bundesministerium und die dem Ressort zugeordneten oberen, mittleren und unteren Bundesbehörden.

Die Beamten und Angestellten des Bundesministeriums nehmen im Auftrag und im Namen des Bundesministers dessen Aufgaben wahr, insbesondere die Aufsicht gegenüber den nachgeordneten Behörden und die politischen Aufgaben gegenüber dem Bundestag und den anderen Organen des Bundes.

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