Elterngeld und Elternzeit in Berlin

Elterngeld - Elternzeit - Erziehungsgeld - Kasse - Antrag

Hinweise zum Elterngeld und Elternzeit in Berlin. Wer hat Anspruch? Wo kann Elterngeld beantragt werden? Bei welcher Elterngeldstelle?

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird mit der Elternzeit und dem Elterngeld wesentlich verbessert. So haben Eltern viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Betreuung ihrer kleinen Kinder.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld in Berlin

In Berlin haben alle Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes, beruflich pausieren wollen oder maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten, Anspruch auf Elterngeld.

Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragen

Höhe Elterngeld

Das Elterngeld beträgt monatlich ab 300 EUR bis 1.800 EUR.

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen des beantragenden Elternteils zwischen 65 - 67%.

Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 EUR kann die Leistung bis zu 100 % bestehen.

Dauer der Zahlung

Ab dem Tag der Geburt Ihres Kindes kann ein Elternteil für die Dauer von zwei bis höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen.

Alleinerziehende können das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens 14 Monate Elterngeld beziehen.

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Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle

Bei der Elterngeldstelle des Jugendamts in Wohnortnähe können Sie einen Antrag auf Elterngeld einreichen. Die Formulare finden Sie auf dieser Seite. →

Elterngeldstelle Standorte

Elterngeldstellen finden Sie unter der Rubrik Elterngeld Kassen im Bezirk.

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