Jobcenter in Berlin - Bürgerservice

Arbeitsagentur - Jobcenter - Jobvermittlung - Arbeitsamt - Familienkasse - Arbeitslosengeld - Förderung - Weiterbildung - Ausbildung - Bügergeld

Die Jobcenter in Berlin sind über das ganze Stadtgebiet verteilt. In jeden Bezirk wird ein Jobcenter betrieben. Jobcenter sind Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Der Bürgerservice erbringt bürgernahe Leistungen aus einer Hand. Eine der Hauptaufgaben ist die finanzielle Grundsicherung für Arbeitssuchende mit dem Bürgergeld.

Jobcenter Berlin

Bürgerservice und Aufgabe im Jobcenter Berlin

Bürgerservice und Aufgabe des Jobcenter ist, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch „das Fördern und Fordern“ den betroffenen Personen die Perspektive und Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften, langfristig und ohne weitere öffentliche Unterstützung zu bestreiten.

Kurz: Jobcenter betreuen Bezieher von Bürgergeld, fördern Eingliederungsmaßnahmen, berufliche Weiterbildungen und vermitteln erwerbsfähige Leistungsbezieher an potenzielle Arbeitgeber.

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Informationen einholen

  • Im Jobcenter können sich Jugendliche bei der Berufswahl beraten lassen
  • Arbeitnehmer können sich bei der Jobsuche helfen lassen
  • Beratung zum Thema Zeitarbeit und Nebenverdienst
  • Ratschlag über die Möglichkeiten einer beruflichen Weiterbildung
  • Informationen über eine Existenzgründung einholen
  • Für wem ist das Jobcenter zuständig?

    Die Jobcenter-Behörden betreuen Bürgergeld-Bezieher und Kindergeld-Berechtigte. In unserer Liste Jobcenter im Bezirk erfahren Sie, welches Jobcenter für Sie zuständig ist und welchen Bürgerservice Sie in Anspruch nehmen können.

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    Bürgergeld

    Bürgergeld können Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter beantragen, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind. Die die Leistung erhalten, soll das Bürgergeld mehr finanzielle Sicherheit geben. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie auf der Seite Bürgergeld.

    Familienkasse / Kindergeld

    Die Familienkasse wird von der Agentur für Arbeit betreut uns ist zuständig für die Zahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.

    Hilfebedürftige Menschen

    Die Jobcenter sind nicht für hilfebedürftige Menschen zuständig, die weder erwerbsfähig noch Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind. Hier kommt die Unterstützung in Form von Sozialhilfe vom Sozialamt.

    [ Mehr Informationen über das Arbeitsamt ]

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    Jobcenter im Bezirk

    Kindergeld

    Behörde

    Bundesbehörde

    Terminvereinbarung

    Berliner Behördennummer 115

    Unter der Rufnummer 115 können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren.

    Antrag - Formular - Bescheinigung

    Sie möchten Bürgergeld erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit in Berlin prüft, ob Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung haben. Mit dem Antrag übermitteln Sie diese. Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Jobcenter in Berlin senden. Bei der Familienkasse werden Kindergeldansprüche (Kindergeld) geprüft.

    Bitte senden Sie Ihren Antrag an das Amt in Wohnortnähe.

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    Bürgerservice im Jobcenter Berlin

    Jobcenter (JC), bezeichnet eine Einrichtungen, in denen die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit mit kommunalen Mitarbeitern zusammengelegt sind, um die Integration in Arbeit und das Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu gewährleisten.

    Die Einrichtung ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts der Stadt Berlin, die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zuständig ist.

    Aufgabe Jobcenter

    Aufgabe ist, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch „das Fördern und Fordern“ den betroffenen Personen die Perspektive und Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften, langfristig und ohne weitere öffentliche Unterstützung zu bestreiten.

    Name

    Mit Jobcenter wird nach § 6d SGB II der zugelassene kommunale Träger (Optionskommune) oder die gemeinsame Einrichtung nach § 44b SGB II der Bundesagentur für Arbeit und kommunalem Träger bezeichnet.

    Die Benennung „Jobcenter“ geht zurück auf den Abschlussbericht der Hartz-Kommission.

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