Radwege und Radrouten in Berlin

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Die schönsten Radwege und Radrouten in Berlin. Alles über das Bike, Fahrrad, Fahrradhäuser, Fahrradverleih Fahrradwege und Ausflugsziele.

Radwege und Radrouten

Berliner Radwege Netz

Berlin besitz ein sehr gut ausgebautes Radwege Netz. Die Fahrradwege sind deutlich mit dem Zeichen 237 gekennzeichnet.

Die Wege sind in der Regel mit einem anderen Belag angelegt als der meist daneben liegende Gehweg.

Der Radweg ist ausschließlich für die Benutzung mit dem Fahrrad vorgesehen. Das Wort bezieht sich auf Anlagen für den fließenden Radverkehr, wie beispielsweise Radwege mit oder ohne Benutzungspflicht, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, aufgeweitete Radaufstellstreifen.

Radwege und Radrouten

Radrouten Berlin

Radwanderwege in Berlin sind ausgeschilderte Wegführungen, die vorrangig dem Fahrradtourismus dienen und in Radwanderkarten eingezeichnet sind.

Touristische Radrouten werden auch als Radwanderrouten bezeichnet.

Es gibt zahlreiche Stadtführer die eine Fahrrad Tour zu den Berliner Sehenswürdigkeiten als Radrouten anbieten.

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Radwege

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Gelten Tempolimits auch für Radfahrer?

Bußgelder und Punkte möglich

Fahrräder sind mitunter ziemlich zügig unterwegs - leichtere Materialien, moderne Schaltungen und elektrische Unterstützung machen es möglich.

Müssen sich Radfahrer dabei auch an Tempolimits halten? "Selbstverständlich ja, die Straßenverkehrsordnung richtet sich an alle Verkehrsteilnehmer und gilt somit auch für Radfahrer", erklärt Dekra-Experte Andreas Schmidt. Häufig sei aber nicht bekannt, dass Verstöße von Radfahrern bezüglich der Geschwindigkeit mit Bußgeldern und Punkten geahndet werden können.

Die Geschwindigkeit im Blick behalten

Man darf zudem nur so schnell fahren, dass man sein Fahrzeug ständig beherrscht. "Die Geschwindigkeit ist insbesondere an die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse sowie die persönlichen Fähigkeiten anzupassen", erläutert Schmidt. Gegenüber Kindern oder hilfsbedürftigen und älteren Menschen müssen sich Radler so verhalten, dass deren Gefährdung ausgeschlossen ist.

Begrenzung durch Tempolimits

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird zum einen durch entsprechende Verkehrszeichen begrenzt. Beispiele hierfür sind die Zeichen 274 ("Zulässige Höchstgeschwindigkeit") mit den Ziffern des jeweils geltenden Tempolimits, etwa 30 km/h.

Verkehrszeichen 274.1 markiert den Beginn einer Tempo-30-Zone. Und wer etwa das Zeichen 325 ("Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs") passiert, muss Schrittgeschwindigkeit fahren und darf Fußgänger weder gefährden noch behindern. Wenn nötig, müssen Radler warten.

Verwendete Quelle: Nachrichtenagentur dpa-tmn

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