Schuldnerberatung in Berlin

Bank - Kreditinstitut - Steuerberatung - Lohnsteuerhilfe - Beratung

Die Schuldnerberatung in Berlin bietet überschuldeten Personen und Familien eine Beratung und Unterstützungen bei der Lösung ihrer finanziellen und persönlichen Probleme an.

Schuldnerberatung Berlin

Schulden sind Rückzahlungspflichtig

Schulden werden meist mit Verbindlichkeiten gleichgesetzt, also mit Rückzahlungsverpflichtungen von natürlichen oder juristischen Personen gegenüber Dritten.

Dienstleistungen im Finanzsektor

Anbieter von Dienstleistungen für Finanzen und Steuern sind übers gesamte Stadtgebiet verteilt.

Die Finanzdienstleistungsinstitute sind Unternehmen, das Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Steuerhelfer sind Dienstleister, die geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten geben.

Verzeichnis der Schuldenberatungsstellen

Das Verzeichnis Schuldnerberatungsstellen zeigt Dientsleister aus dem Bereich Finanzen und Steuern unter anderem für Banken, Kreditinstitute, Altersversorgung, Steuerberatung und Lohnsteuerhilfe.

[ Weitere Dienstleistungen ]

Beratung und Angebot

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Antrag - Formular - Bescheinigung

Das ausgefüllte Formular bitte an das für Sie zuständige Wohnungsamt (Wohnortnähe) senden

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Hinweise zur Schuldenberatung

Überschuldung (Definition)

Wenn Ihr monatliches Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung Ihres Lebensstandards nicht ausreicht, die Lebenshaltungskosten sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen, sind Sie überschuldet. Überschuldung löst Existenzängste aus - Angst vor Gläubigern, Angst vor dem Verlust der Wohnung, Angst vor Stigmatisierung als Versager. Angst macht viele Menschen handlungsunfähig und einige sogar krank.

Mithaftung (Bürgschaft)

Als Mitkreditnehmerin oder Bürgin haben sie sich durch Unterschrift verpflichtet, für alle Ansprüche der Bank aus dem Kreditverhältnis einzustehen. Dabei hat sie bzw. er in der Regel einen Anspruch, die geleisteten Zahlungen von dem (Ehe-)Partner bzw. Partnerin zurückzuerhalten. Diesen Anspruch muss aber unter Umständen auf dem Rechtswege eingeklagt werden und kann vielfach mangels Leistungsfähigkeit des Hauptschuldners bzw. der Hauptschuldnerin nicht realisiert werden.

Schuldnerberatung

Schuldnerberatungsstellen in Berlin bieten überschuldeten Personen und Familien Beratung und Unterstützung bei der Lösung ihrer finanziellen und persönlichen Probleme an. Nach dem Sozialrecht (§ 11 Abs. 5 SGB XII und § 16 Abs. 2 SGB II) ist die Stadt aufgefordert, Schuldnerberatung zur Verfügung zu stellen. Beraten werden kann jeder private Haushalt, der hilfebedürftig ist oder dem der soziale Abstieg droht. Die Sozialämter in den Bezirken können überschuldeten Menschen eine Schuldnerberatungsstelle vermitteln. Daneben gibt es Schuldnerberatungsstellen, die auf Grundlage der Insolvenzordnung (§ 305 InsO) vom Senat als Insolvenzberatungsstellen anerkannt sind, um Überschuldeten die Restschuldbefreiung nach dem Verbraucherinsolvenzverfahren zu ermöglichen. Die Anschriften der Beratungsstellen in Berlin erhalten Sie beim Sozialamt.

Träger von Schuldnerberatungsstellen sind größtenteils der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, die Arbeiterwohlfahrt oder Verbraucherberatungsstellen sowie die Sozialämter.

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