Visa Einreisebestimmung in Berlin

Einreise - Durchreise - Aufenthalt - Antrag - Einreisebestimmung - Zuständigkeit - Visumgebühren

Ein Visum ist eine in einen Reisepass eingetragene Bestätigung eines Landes, dass Einreise, Durchreise oder Aufenthalt des Passinhabers erlaubt sind.

Das Visum

Das Visum wird als Einreisevisum ausgestellt, manche Staaten verlangen auch ein Ausreisevisum oder ein Visum für Reisen innerhalb des Landes. Ein Visum zur Durchreise durch die internationalen Transitzonen eines oder mehrerer Flughäfen wird als Flughafentransitvisum bezeichnet.

Eine Visumpflicht existiert vor allem, um zu verhindern, dass Personen in den Ausstellerstaat einreisen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen. Dazu wird die Zulässigkeit des Grenzübertritts in einem vorgeschalteten Verwaltungsverfahren geprüft.

Visum beantragen

Ein Visum wird von den zuständigen konsularischen Abteilungen der Botschaften und Konsulaten im Zusammenhang mit der Visumbeantragung im Heimatland ausgestellt.

Auskunft erteilen die Botschaften und Konsulare in Berlin »

[ Weitere Informationen im Bürgerservice ]

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Visa Einreisebestimmung

Staatsangehörige der EU-Staaten

Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum.

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten

Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat.

Zuständigkeit zur Visumerteilung

Kraft Gesetzes (§ 71 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland für die Visumerteilung verantwortlich. Das Auswärtige Amt wird bei der Entscheidung von einzelnen Visumanträgen grundsätzlich nicht befasst. Kenntnisse über den Stand einzelner, bei den Auslandsvertretungen anhängiger Verfahren liegen dem Auswärtigen Amt nicht vor.

Örtlich zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. seinen Wohnsitz hat.

Sachlich zuständig ist die Auslandsvertretung desjenigen Schengen-Staates, in dessen Hoheitsgebiet das alleinige oder hauptsächliche Reiseziel liegt.

Visumgebühren

Informationen zu den Gebühren für die Bearbeitung von Visumanträgen entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt des AA.

Bearbeitungsdauer

Im Regelfall benötigen die Auslandsvertretungen zwischen zwei und zehn Arbeitstagen, um über einen Antrag für ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu entscheiden. Bei einem Antrag für ein Visum, das zu einem längerfristigen Aufenthalt oder zur Arbeitsaufnahme berechtigt, muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Während der Hauptreisezeiten können Wartezeiten auftreten, bis der Antrag bei der Auslandsvertretung gestellt werden kann. Ist zur Einreise nach Deutschland ein Visum erforderlich, sollte der Antrag deshalb rechtzeitig gestellt werden.

Antragsverfahren

Der Visumantrag ist vom Antragsteller grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung an seinem Wohnort mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Um zeitaufwändige Nachforderungen zu vermeiden, sollten Reisende sich rechtzeitig vor Reisebeginn auf der Internetseite der zuständigen Auslandsvertretung über das Visumverfahren und die bei Beantragung des Visums vorzulegenden Unterlagen informieren.

Das Visumantragsformular erhalten Reisende bei Antragstellung kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung (in der ortsüblichen Sprachfassung). Die hier abrufbaren Formulare (s. Seitenende) können ebenfalls bei der zuständigen Auslandsvertretung eingereicht werden. Sie sind jedoch immer im Original in der von der Auslandsvertretung benutzten Sprachversion vorzulegen. Antragsformulare können auch kostenlos von der Internetseite der zuständigen Auslandsvertretung heruntergeladen werden.

Regelungen über die Visa Einreisebestimmung

Regelungen über die Visa Einreisebestimmung für Berlin entnehmen Sie bitte den Hinweisen der Bundesregierung oder wenden Sie sich an das zuständige Consulat an Ihren Heimatort. Visa Einreisebestimmung »

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- Angaben Auswärtige Amt -

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