Gesundheitsamt Marzahn-Hellersdorf

Informationen - Öffnungszeiten - Adressen

Das Gesundheitsamt Marzahn-Hellersdorf in Berlin überwacht die Einhaltung von hygienischen Vorschriften im Bezirk. Das Gesundheitsamt befindet sich im Berliner Orteil Hellersdorf.

Gesundheitsamt Marzahn-Hellersdorf

Gesundheitsamt Marzahn-Hellersdorf

Das Gesundheitsamt Marzahn-Hellersdorf ist eine vor Ort tätige Gesundheitsbehörde und Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Berlin.

In jeden Berliner Bezirk gibt es eine Gesundheitsbehörde mit zahlreichen Fachbereiche.

Aufgaben Gesundheitsamt Marzahn-Hellersdorf

  • Amtsärztlicher Dienst
  • Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
  • Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
  • Gesundheitsberichterstattung
  • Gesundheitsförderung
  • AIDS-Beratung
  • Durchführung des Infektionsschutzgesetzes
  • Hygieneüberwachung
  • Umweltmedizin
  • Sozialpsychiatrischer Dienst
  • Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung
  • Amtsärztliche Überprüfung vor Zulassung zum Heilpraktikerberuf
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    Wegweiser

    Unter der Rubrik Gesundheitsämter in den Bezirken finden Sie das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt. →

    [ Weitere Ämter und Behörden ]

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    Adresse
    Janusz-Korczak-Straße 32
    12627 Berlin Hellersdorf

    Kontakt
    030/9029 3365 3
    E-Mail »

    Anfahrt
    U-Bahn U5
    Bus X54

    Map / Stadtplan
    Stadtplan

    Besucher Informationen Gesundheitsamt Marzahn-Hellersdorf

    Öffnungszeiten
    Montag 08:30 - 13:00
    Dienstag 08:30 - 16:00
    Mittwoch 08:30 - 13:00
    Donnerstag 09:00 - 18:00
    Freitag 08:30 - 13:00
    Samstag Keine Sprechzeit
    Sonntag Keine Sprechzeit

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    Überwachung durch das Gesundheitsamt Marzahn-Hellersdorf

    Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung der Einhaltung hygienischer Vorschriften in bestimmten Betrieben, aber auch die Hygieneüberwachung von sog. Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Altenheimen, etc.), sowie die Überwachung von angeordneten Maßnahmen.

    Diese Aufgaben werden i.d.R. von Hygienekontrolleuren wahrgenommen.

    Eine hygienische Überwachung erfolgt für folgende Einrichtungen:

  • Alten- und Pflegeheime
  • Kurzzeitpflegeeinrichtungen
  • Tagespflege
  • Ambulanter Krankenpflegedienst privat
  • Sozialstationen
  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen mit ambulanter Operationstätigkeit
  • Dialysestationen
  • Psychosoziale Tageskliniken
  • Arztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Heilpraktiker
  • Sozialpädiatrische Zentren
  • Badetherapeutische Praxen
  • Massagepraxen
  • Physiotherapiepraxen
  • Blutspende-Einrichtungen
  • Fußpflegeeinrichtungen
  • Körper- und Schönheitspflegeeinrichtungen
  • Kosmetikstudios mit Maniküre/Pediküre
  • Sauna gewerblich
  • Solarium gewerblich
  • Tätowier- und Piercingstudios
  • Fitnessstudios
  • Gemeinschaftseinrichtungen
  • Schulen
  • Kindertagesstätten
  • Gemeinschaftsunterkünfte Asylbewerber
  • Übergangswohnheime Asylbewerber
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Sonstige Heimeinrichtungen
  • Behinderteneinrichtungen
  • Betreutes Wohnen, gemeinschaftlich
  • Jugendherbergen/Freizeitheime
  • Campingplätze/Zeltlager
  • Freizeitanlagen/Reiterhöfe
  • Polizeidienststellen
  • Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes
  • Friedhof und Krematorium
  • Schiffe
  • Häfen/Flughäfen
  • Freibäder
  • Hallenbäder
  • EG-Badegewässer
  • Badestellen
  • Wasserversorgungsanlagen
  • Zentrale Trinkwasseranlagen
  • Trinkwasser-Eigenversorgungsanlage
  • Heilwasserquellen
  • Dorfbrunnen/Laufbrunnen
  • Trinkwasser-Hausinstallationen öffentlich
  • Mobile Trinkwasser-Versorgung
  • Abwasserbeseitigungsanlagen
  • Mülldeponien
  • Sondermüllzwischenlager
  • Rettungswachen/Krankentransporteinrichtungen
  • Sportstätten
  • Kinderspielplätze
  • Großveranstaltungen/Messen/Jahrmärkte
  • Gaststätten/Hotels/Pensionen
  • Lebensmittelverarbeitende Betriebe/Partyservice
  • öffentliche WCs
  • Weitere Aufgaben sind die Durchführung von Untersuchungen:

  • Schuleingangsuntersuchungen bei Kindern vor dem Schuleintritt durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
  • Hilfen für psychisch kranke Menschen (sozialpsychiatrische Dienste)
  • Unterstützung von Suchtkranken und die gesundheitliche Information
  • Aufklärung und Beratung der Bevölkerung sowie die Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfegruppen
  • Die Mitwirkung und teils auch koordinierende Leitung von Aktivitäten zur Erfassung von Kindswohlgefährdung, wie z. B. die Kontrolle der Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9/J1 für Kinder) zusammen mit dem Jugendämtern und unter Einbindung der Kinderärzte gehört zu den neueren Aufgaben.

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